phone+43 123 456789
emailinfo@mustergemeinde.at

Hundeanmeldung

Jeder Hund, der in einen Haushalt einzieht, muss im Bürgerservice angemeldet werden.

Neugeborene Hunde sind innerhalb von 3 Monaten, erworbene Hunde innerhalb von 2 Wochen meldepflichtig. Der Hundehalter bekommt daraufhin jährlich einen Bescheid für die Entrichtung der Hundeabgabe.

Hundeabgabe

für Wach-, Begleit- oder Berufshunde*€ 30,–
für alle anderen Hunde€ 60,–
*Nachweis der entsprechenden Ausbildung für die Preisreduktion erforderlich

Die Verordnung dazu finden Sie hier: Hundeabgabenverordnung

Die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss der Gemeinde schriftlich mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.

Für alle Fragen rund um die Hundeabgabe kontaktieren Sie bitte Moritz Reeh im Bürgerservice unter 03133 22 37 – 21 oder reeh@lassnitzhoehe.gv.at.

Chippflicht für Hunde

Jeder Hund bzw. auch Welpe muss durch einen Tierarzt mittels Mikrochips gekennzeichnet werden. Der nächstliegende befindet sich in Nestelbach:

Kontakt:Tierarztpraxis Nestelbach
Adresse:8302 Nestelbach bei Graz, Hauptstraße 55
Telefon:03133 / 30640
Ordinationszeiten:nach telefonischer Vereinbarung

Weiterführende Informationen und Downloads:

Steirisches Hundeabgabengesetz

Marktgemeindeamt Sankt Musterdorf
+43 123 456789
info@mustergemeinde.at

Öffnungszeiten
Montag: 7.00-12.00 Uhr, 14.00-18.00 Uhr
Dienstag: 7.00-12.00, 14.00-18.00
Mittwoch: 7.00-12.00
Donnerstag: 7.00-12.00
Freitag: 7.00-12.00
Info: test