phone+43 123 456789
emailinfo@mustergemeinde.at

Meldezettel

Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

An- und Abmeldung eines Wohnsitzes

  • erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich
  • Umzug innerhalb Österreichs (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)
  • Begründung eines weiteren Wohnsitzes – Nebenwohnsitz ( der Hauptwohnsitz bleibt gleich)

Anmeldung eines Neugeborenen

Die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt erfolgen, wenn vorher (in der Regel in der Krankenanstalt) ein Meldezettel-Formular ausgefüllt wurde. Ansonsten ist nur die Geburtsurkunde vom Erziehungsberechtigten zur Anmeldung ins Gemeindeamt mitzubringen.

Kontakt

Bürgerservice: 0123 456 789

Für alle An- und Abmeldungen bzw. Meldezettel können Sie auch per Mail mit dem Bürgerservice Kontakt aufnehmen:

Hier geht’s zum Formular: Meldezettel-Antrag

Erforderliche Dokumente:

  • Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • urkundlicher Nachweis der akademischen Grade
  • Geburtsurkunde des Kindes (bei Anmeldung eines Neugeborenen)
  • ausgefülltes Meldeformular mit Unterschrift des Vermieters und Mieters bzw. Miet- oder Kaufvertrag

Weiterführende Links zum Thema auf oesterreich.gv.at:

Anmeldung

Ummeldung

Abmeldung

Meldebestätigung

Marktgemeindeamt Sankt Musterdorf
+43 123 456789
info@mustergemeinde.at

Öffnungszeiten
Montag: 7.00-12.00 Uhr, 14.00-18.00 Uhr
Dienstag: 7.00-12.00, 14.00-18.00
Mittwoch: 7.00-12.00
Donnerstag: 7.00-12.00
Freitag: 7.00-12.00
Info: test