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Meldeamt Musterdorf

Infrastruktur / ,

Willkommen im Meldeamt der Mustergemeinde!

Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Anmeldung.

Wer in Österreich eine Wohnung/Haus bezieht und dort seinen Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz hat, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Eine Anmeldung ist in folgenden Fällen notwendig:

  • erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich
  • Umzug innerhalb Österreichs
  • Begründung eines weiteren Wohnsitzes (Zweitwohnsitz)

Anmeldung eines Neugeborenen:

Die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt erfolgen!

 

Öffnungszeiten

MO08:00 Uhr - 16:00 Uhr
DI08:00 Uhr - 16:00 Uhr
MI08:00 Uhr - 16:00 Uhr
DO08:00 Uhr - 16:00 Uhr
FR08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Meldeamt Musterdorf

Musterplatz 1
11111 Musterdorf

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Marktgemeindeamt Sankt Musterdorf
+43 123 456789
info@mustergemeinde.at

Öffnungszeiten
Montag: 7.00-12.00 Uhr, 14.00-18.00 Uhr
Dienstag: 7.00-12.00, 14.00-18.00
Mittwoch: 7.00-12.00
Donnerstag: 7.00-12.00
Freitag: 7.00-12.00
Info: test